Zusammen für Demokratie
Für eine offene und aktive Zivilgesellschaft
Die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ im Deutschen Bundestag stellt das verdienstvolle Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen pauschal unter Verdacht und fördert Misstrauen gegenüber der gesamten Zivilgesellschaft. Der Paritätische NRW mit seinen 3.100 Mitgliedsorganisationen aus allen Bereichen der sozialen Arbeit kritisiert die parteipolitische Einflussnahme auf zivilgesellschaftliches Engagement und erklärt seine Solidarität mit den betroffenen Organisationen.
Keine Einzelfall
Die Kleine Anfrage der CDU/CSU ist kein Einzelfall. In den Parlamenten von Bund und Ländern gibt es vermehrt Anfragen verschiedener Parteien, die nicht auf eine sachliche Bewertung zielen, sondern auf Einschüchterung und das Schüren von Angst und Unsicherheit. Diese Tendenzen sind auch in NRW zu beobachten, wo die Landtagsfraktion der FDP eine Kleine Anfrage zur finanziellen Förderung politisch aktiver sogenannter Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch die Landesregierung gestellt hat.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist unerlässlich
Der Paritätische NRW macht darauf aufmerksam, dass das Engagement der Zivilgesellschaft ein unerlässlicher Beitrag zu einer offenen und vielfältigen Gesellschaft ist. Es ist wichtiger denn je, dass sich eine breite Zivilgesellschaft für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzt. Die Arbeit dieser Organisationen und deren Legitimität dürfen in keiner Weise diskreditiert oder infrage gestellt werden. Der Landesverband unterstützt die Erklärung „Die offene Gesellschaft braucht die aktive und kritische Zivilgesellschaft!“ des Paritätischen Gesamtverbands, in der sich Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock deutlich zu den Angriffen auf das demokratische und bürgerschaftliche Engagement äußert. Der Paritätische NRW weist zudem auf ein gemeinsames Statement verschiedener zivilgesellschaftlicher Dachverbände hin. Das Statement betont die essenzielle Rolle gemeinnütziger Organisationen für die Demokratie. Es kritisiert politische Bestrebungen, deren Arbeit einzuschränken, ihren Status infrage zu stellen oder Fördermittel zu kürzen. Die Unterzeichnenden fordern den Schutz und die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements als zentralen Bestandteil einer offenen und vielfältigen Gesellschaft.
Engagement fördern und stärken
Die offene Gesellschaft wird durch das Engagement ihrer Unterstützer*innen getragen und bereichert. Der Paritätische NRW bleibt entschlossen, alles zu unternehmen, um dieses Engagement gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen zu fördern und zu stärken.
Kein Raum für Rassismus und Rechtsextremismus
Der Paritätische NRW ist ein konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Spitzenverband der Wohlfahrtspflege in NRW. Seine Mitgliedsorganisationen repräsentieren eine breite Vielfalt an sozialen Realitäten, Weltanschauungen und politischen Überzeugungen. Diese Vielfalt wird als Bereicherung angesehen. Mit dem Beitritt zum Paritätischen NRW bekennt sich jede Organisation zur Satzung und zu den Grundsätzen des Verbandes, die keinen Raum für Rassismus und Rechtsextremismus lassen. Gemeinsam stehen der Paritätische NRW und seine Mitgliedsorganisationen ein für Humanität, Gerechtigkeit, Solidarität und Demokratie. Mit dem aktuell verabschiedeten Unvereinbarkeitsbeschluss verdeutlicht der Aufsichtsrat, dass ein Verstoß gegen diese Grundsätze zu einem Ausschluss aufgrund von verbandsschädlichem Verhalten führen kann.
Klare Haltung
Der Aufsichtsrat hält in seinem Beschluss außerdem fest, dass ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, die durch menschenfeindliches oder rechtsextremes Verhalten auffallen, im Verband keinen Platz haben. Mitgliedern der Gremien des Paritätischen NRW kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Durch ihre Wahl repräsentieren sie die Mitgliedsorganisationen sowie die Werte und Ziele des Verbandes. Menschenfeindliches und rechtsextremes Verhalten sowie die Mitgliedschaft in rechtsextremen Bündnissen, Organisationen und Parteien sind mit einem Mandat im Paritätischen NRW unvereinbar und können dessen Entzug zur Folge haben.
Keine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen
Der Paritätische NRW schließt zudem die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Organisationen und Parteien aus – auch die indirekte Zusammenarbeit in Bündnissen. Er vermeidet die Einladung von Funktionsträger*innen von als rechtsextrem eingestuften Parteien, Organisationen und Bündnissen zu seinen Veranstaltungen. In der für seine Arbeit essenziellen Zusammenarbeit mit Institutionen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene trennt er jedoch Parteizugehörigkeit und Amt und sieht legitimierte Amtsinhaber*innen als notwendige Gesprächspartner*innen.
Kampagne des Bündnisses "Zusammen für Demokratie"

Seit dem 10. Februar 2025 macht das Bündnis "Zusammen für Demokratie" mit einer deutschlandweiten Kampagne zur Bundestagswahl auf Bannern, Postern und in den sozialen Medien deutlich:
Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Menschenrechte für alle gelten und niemand zurückgelassen wird.
Die Banner des Bündnisses werden an Kirchen, Gewerkschaftshäusern, Sportanlagen und anderen öffentlichen Orten aufgehängt.
Machen auch Sie mit!
Beteiligen Sie sich mit Ihrer Organisation und setzen Sie ein Zeichen – mit Plakaten und Bannern, die an öffentlichen Orten sichtbar platziert werden.
- Hängen Sie Banner oder Plakate auf, fotografieren Sie sie und posten Sie die Bilder mit dem Hashtag #SieEntscheiden.
- Verlinken Sie @zusammenfuerdemokratie in Ihren Beiträgen.
- Machen Sie Selfies mit den Bannern oder Plakaten und teilen Sie diese auf Social Media
- Erstellen Sie Reels oder Shorts mit Ihrer Botschaft zur Aktion.
Wer wir sind
"Zusammen für Demokratie" ist ein Zusammenschluss von 68 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Unser gemeinsames Ziel: Demokratie und Menschenrechte verteidigen und stärken.
Banner, Poster und weiteres Material können Sie über folgenden Shop bestellen: https://shop.digitalcourage.de/. Plakate im Format DIN A 4 können Sie ab sofort bei uns in der Geschäftsstelle innerhalb der Öffnungszeiten abholen.
Die zentrale Anlaufstelle für alle Informationen, Downloads und Beteiligungsmöglichkeiten ist die offizielle Website des Bündnisses.
Wir haben die Wahl, in welche Richtung sich unser Land entwickelt.
Weil alle zählen! – Kampagne zur Bundestagswahl 2025

Mit 50 Vorschlägen für eine sozial gerechte Politik positioniert sich der Paritätische im Wahlkampf. Für eine solidarische, offene und vielfältige Gesellschaft. Weil alle zählen!
Nach dem Aus der Ampelregierung müssen die Parteien in deutlich kürzerer Zeit ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahlen 2025 erarbeiten und verabschieden. Der Paritätische Gesamtverband hat 50 Vorschläge gemacht, die aus Paritätischer Sicht in ein gutes Wahlprogramm gehören.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen dabei die gesamte Breite des Paritätischen Einsatzgebietes und wollen die soziale Sicherheit stützen, denn: Die Demokratie steht unter Druck. Soziale Unsicherheit und eine brüchige öffentliche Infrastruktur verschärfen die Demokratiefeindlichkeit und untergraben den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gemeinnützige soziale Dienste und Einrichtungen unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen und schaffen Orte der Begegnung. Mit ihrem Einsatz für Teilhabe und gegen Armut wirken Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische und ihre Mitgliedsorganisationen als Bollwerk der Demokratie.
Auf der Kampagnenseite des Gesamtverbandes finden Sie neben den 50 Vorschlägen Fact sheets zu den drängenden sozialen Problemen und passende SharePics für Social Media.
Wahlprüfsteine
Zur Einordnung der politischen Positionen hat der Paritätische Gesamtverband Wahlprüfsteine entwickelt. Um transparent darzustellen, welche sozialpolitischen Vorhaben die Parteien nach der Wahl umsetzen wollen, hat er den demokratischen Parteien im Bundestag acht zentrale Fragen zu ihren Plänen im sozialen Bereich gestellt. Die Antworten sind nun verfügbar und bieten eine fundierte Orientierungshilfe.
Impulse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat sich mit den sozialen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode befasst. Sie hat fünf zentrale Impulse formuliert, die als Richtschnur für die nächste Bundesregierung dienen sollen.
50 Vorschläge für die Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 (thematisch sortiert)
Vorschlag: Eingliederung in Arbeit nachhaltig ausstatten
Der Eingliederungstitel im SGB II wurde massiv gekürzt. Das Budget für die Verwaltungskosten der Jobcenter ist nicht kostendeckend. Die Titel sind gegenseitig deckungsfähig, was zu Lasten der Eingliederung geht. Die Qualifizierung von Langzeiterwerbslosen und die sozialpädagogische Begleitung von Arbeitsförderungsmaßnahmen ist so vielerorts nicht mehr möglich. Das gefährdet gemeinnützige Einrichtungen, die Angebote zur Betreuung und Qualifizierung umsetzen. Der Eingliederungstitel und das Verwaltungsbudget sind zu erhöhen. Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungsbudget sind auszuschließen.
Vorschlag: Teilhabe nach § 16i SGB II stärken
Der § 16i SGB II gilt als ein effektives und treffsicheres Instrument zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und der Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten. Durch die Kombination des Lohnkostenzuschusses mit der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) existiert ein wichtiges Instrument für besonders arbeitsmarktferne Personen. Die Umsetzung des Instruments wird jedoch durch die reduzierte Finanzausstattung der Jobcenter massiv begrenzt.
Vorschlag: Vorrangige Leistungserbringung durch Wohlfahrt
Es braucht eine auskömmliche Finanzierung, damit § 16i SGB II seine positive Wirkung weiter entfaltet. Laut Gesetz kann das Coaching durch das Jobcenter selbst oder durch Dritte umgesetzt werden. Die Selbstvornahme qua Gesetz ist aber nicht als Regelmodell der Leistungserbringung vorgesehen. Nach der sozialstaatlich verankerten Subsidiarität (§ 17 SGB II) gilt ein Vorrang Dritter, insb. der Freien Wohlfahrtspflege, und ein Zurückhaltungsgebot der Agentur. Gleiches gilt für §16k, 16e SGB II.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: arbeitsmarkt@paritaet.org
Deutschland ist ein reiches Land. Doch dem großen privaten Reichtum stehen vielerorts leere öffentliche Kassen gegenüber – bei zugleich wachsenden Bedarfen für die gesellschaftliche Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische Stabilität. Auch die Investitionsbedarfe in der öffentlichen und sozialen Infrastruktur sind nicht mehr zu übersehen – von der Kita bis zum Pflegeheim, vom Frauenhaus bis zum Jugendzentrum und bei den zentralen Querschnittsaufgaben für die Zukunft, der Digitalisierung und dem Klimaschutz. Um die Herausforderungen der Gegenwart zu finanzieren und in eine stabile Zukunft zu steuern, können und müssen sehr große Einkommen und Vermögen mehr beitragen.
Auch auf kommunaler Ebene bestehen erhebliche haushaltspolitische Herausforderungen. In vielen Kommunen wuchsen die Schulden zuletzt durch langfristige Kredite, zugleich besteht ein großer Bedarf an Investitionen. Der wahrgenommene Investitionsstau betrug laut KfW-Kommunalpanel zuletzt 186 Milliarden Euro. Die Unterschiede in der Schuldenbelastung sind dabei regional sehr unterschiedlich, sodass der Bund hier im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse gemeinsam mit den Ländern in der Verantwortung steht.
Vorschlag: Sehr großen Reichtum effektiver besteuern
Mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes in der Einkommenssteuer, einer Reform für eine effektivere und gerechtere Erbschaftssteuer und der Wiedereinführung der Vermögenssteuer für sehr große Vermögen stehen Maßnahmen zur Verfügung, öffentliche Einnahmen sehr gezielt und volkswirtschaftlich unschädlich zu erhöhen, um die derzeitigen Ausgaben und Investitionsbedarfe zu decken. Angesichts der stark ge-wachsenen Vermögensungleichheit wären sie außerdem ein wichtiger Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit.
Vorschlag: Hochverschuldete Kommunen von der Schuldenlast befreien
In vielen Kommunen schränken Altschulden die Handlungsfähigkeit ein. Daraus resultierende Kürzungen in den freiwilligen Leistungen bedrohen auch Leistungen der Sozialen Arbeit: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, zahlreiche Beratungen, Strukturen der Selbsthilfe, Suchtberatung, viele Flüchtlingsinitiativen oder kleinere Migrantenselbstorganisationen. Der Bund muss deshalb die Entschuldung der hochverschuldeten Kommunen gemeinsam mit den Ländern weiter vorantreiben.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: stab@paritaet.org
Vorschlag: Abschaffung von ESF+ durch die Hintertür verhindern
Die Pläne der EU-Kommission, die Struktur- und Investitionsfonds zu zentralisieren und damit grundlegende Mitwirkungsmöglichkeiten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft) abzuschaffen, könnte auch das Ende von wichtigen Förderprogrammen, wie den ESF+, durch die Hintertür zur Folge haben. Diese Förderinstrumente sind für zivilgesellschaftliche Sozialprojekte jedoch zentral. Wir bitten die Verantwortlichen aus Deutschland, dieser drohenden Entwicklung entgegenzutreten.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: europa@paritaet.org
Die Freiwilligendienststrukturen sind durch eine unsichere Finanzierungslage gefährdet. Das überjährige Angebot eines Freiwilligenjahres (orientiert an den Schuljahren, September bis August) ist von verlässlicher Finanzierung abhängig, um die Freiwilligendienste zu bewerben, adäquate Plätze anzubieten und die pädagogische Begleitung durchzuführen. Wenn Platzanzahl und Angebote zu spät oder in schwankenden Größenordnungen beworben werden, springen potenziell Interessierte schnell ab und Freiwillige sind unzufrieden. Dies führt zu Schwankungen der Freiwilligenzahlen und weiterer Unsicherheit in den Strukturen. Darunter leidet die Wirkung des Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen. Aufgrund der gestiegenen Kosten stellt die Beibehaltung der Mittel bereits eine faktische Kürzung dar.
Vorschlag: Recht auf Engagement – Recht auf einen Freiwilligendienst
Jeder Mensch soll ein Recht auf einen Freiwilligendienst haben. Um das umzusetzen, sollte jede abgeschlossene Vereinbarung zwischen Träger, Einsatzstelle und Freiwilligen eine auskömmliche Finanzierung erhalten. Ein jährliches Schreiben des Bundespräsidenten mit Informationen über Beratungsangebote der Träger könnte alle Schulabgänger:innen dazu einladen, sich bewusst für einen Freiwilligendienst zu entscheiden. Der Erhalt des Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungsjahr durch angemessene pädagogische Begleitung ist dabei zentral.
Vorschlag: Menschen mit Behinderungen Freiwilligendienste ermöglichen
Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist häufig durch Zugangsbarrieren verstellt. Neben ökonomischen Gründen, wie einkommensschwache Elternhäuser, spielen insbesondere bei Menschen mit Behinderungen die fehlende geregelte Zuständigkeit staatlicher Kostenträger für ihre Teilhabeunterstützung eine Rolle. Freiwillige mit Behinderung können häufig keinen Freiwilligendienst ausüben, weil die Kostenübernahme nicht sichergestellt und klar geregelt ist. Dem kann durch einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst entgegengewirkt werden.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: freiwilligendienste@paritaet.org
Für Geschlechtergerechtigkeit, für sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte und für den Schutz von Frauen* gegen Gewalt ist noch viel zu tun. Angesichts zunehmender frauenfeindlicher Einstellungen und steigender Gewalt gegen Frauen* ist couragiertes Handeln gefragt.
Vorschlag: 14.000 neue Frauenhaus-Plätze, Gewalthilfegesetz verabschieden
Die Zielsetzungen für den Schutz von Frauen vor Gewalt gibt die Istanbul-Konvention vor. Darunter fallen die finanzielle Absicherung sowie der Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Der Ausbau der Frauenhäuser um zusätzlich mind. 14.000 Plätze und eine einzelfallunabhängige kontinuierliche Finanzierung von Beratung und Schutzunterkünften unter Beteiligung des Bundes sind notwendig. Das Gewalthilfegesetz stärkt den Schutz von Frauen vor Gewalt, es ist dringend zu verabschieden.
Vorschlag: § 218 StGB abschaffen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzung hat empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Eine Forderung, die von 80 Prozent der Bevölkerung geteilt wird. Mit diesem gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Konsens im Rücken, sollte ein entsprechendes Gesetz zur Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz unter Einführung eines Rechts auf Beratung auf den Weg gebracht werden. Damit werden Frauen nicht weiter stigmatisiert und die gesundheitliche Versorgungslage verbessert.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: faf@paritaet.org
Gesundheit umfasst mehr als die Abwesenheit von Krankheit; sie bedeutet körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden. Um gesundheitliche Selbstbestimmung zu ermöglichen, müssen Reformen einen gleichberechtigten Zugang aller zur Gesundheitsversorgung fördern und eine sozial gerechte Finanzierung sicherstellen. Viele Menschen haben aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie z. B. sozioökonomischer Status, Alter, chronische Erkrankung oder Behinderungen, Geschlecht(sidentität) oder Migrationsgeschichte, nach wie vor eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung oder sind einer Diskriminierung ausgesetzt. Zugleich spiegelt gesundheitliche Ungleichheit die soziale Ungleichheit wider. Armut macht krank und Krankheit macht arm. Daher ist eine ressortübergreifende Gesamtstrategie (Health in All Policies) dringend erforderlich, um Gesundheit in allen Lebensbereichen zu realisieren.
Vorschlag: Soziale Bürger:innenversicherung
Die Einführung eines einheitlichen Versicherungssystems, wie die soziale Bürger:innenversicherung, wäre ein wesentlicher Beitrag für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens. Das vordergründige Ziel muss sein, die Finanzierungslasten sozial gerecht zu verteilen und damit die Versorgungssicherheit und -qualität für alle gleichermaßen zu sichern. Das setzt ein einheitliches Versicherungssystem voraus, in das alle Menschen ihrem Einkommen entsprechend einzahlen. Dabei sind alle Einkommensarten gleich zu behandeln und alle steuerlichen Einkommensarten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
Vorschlag: Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für alle
Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, mit Migrationsgeschichte, von Armut Betroffene sowie queere Menschen werden häufig bei der Gesundheitsversorgung benachteiligt. In einer älter und vielfältiger werdenden Gesellschaft sind immer mehr Personen von Zugangsbarrieren, Leistungsausschlüssen, z. B. das AsybLG, und unzureichenden Versorgungsangeboten betroffen. Um dem entgegenzuwirken, sind Investitionen in bauliche, technische und kommunikative Barrierefreiheit, die Bereitstellung von Übersetzungsdiensten, Schulungen zu Diversität, die Stärkung der Patient:innenvertretung und eine bedarfsgerechte Erweiterung der Versorgungsangebote notwendig.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: gesundheit@paritaet.org
Die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen haben sich in den letzten Jahren eher verschlechtert: Menschen mit Behinderungen, die Leistungen im Arbeitgebermodell erhalten, und Leistungserbringende sind mit Per-sonalmangel konfrontiert. Gleichzeitig steht immer weniger Geld zur Verfügung, um Teilhabeleistungen tatsächlich orientiert am individuellen Bedarf zu erbringen. Wäh-rend die Bürokratie für die Leistungserbringenden steigt, gibt es auf der anderen Seite keinen Gewinn an Selbstbestimmung und Teilhabe für die Leistungsberechtigten. Der Mangel an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum betrifft sowohl Menschen mit Behinderungen, die außerhalb von Einrichtungen leben möchten, als auch Arbeitskräfte. Die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, verbessern sich nur wenig.
Vorschlag: Menschen in den Mittelpunkt
Leistungen zur Teilhabe müssen so ausgerichtet werden, dass sie den Menschen mit Behinderungen zum Ausgangspunkt nehmen. Dieses Ziel wurde mit dem Bundesteilhabegesetz und der Neuausrichtung auf personenzentrierte Leistungen aus einer Hand angestrebt, aber bisher nicht erreicht. Eine verbesserte Kooperation und Koordination der Reha-Träger und die Stärkung der Position der Leistungsberechtigten, zum Beispiel im Prozess der Bedarfsermittlung, sind erste Schritte in diese Richtung.
Vorschlag: Vermittlung schwerbehinderter Menschen in Arbeit verbessern
Gegenwärtig ist denjenigen der Zugang zur Arbeitswelt verschlossen, die ‚kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung‘ erbringen können. Auch für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf ist jedoch die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und eine rentenrechtliche Absicherung zu gewährleisten. Wir schlagen vor, dass der Gesetzgeber unter Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen, ihrer Or-ganisationen und weiterer Akteur:innen aus der Praxis einen Aktionsplan inklusiver Arbeitsmarkt für alle entwickelt. Ferner sollte die Arbeitsagentur wieder zur Beauftragung der Integrationsfachdienste für die Vermittlung schwerbehinderter Menschen in Arbeit verpflichtet werden.
Vorschlag: Barrierefreien Wohnraum schaffen
Es müssen umfassende Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich des Wohnens geschaffen werden, die eine gesetzliche Verpflichtung, einschließlich einer verbindlichen Frist bzw. eines verbindlichen Stufenplans zur Umsetzung der Barrierefreiheit für den privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich beinhaltet. Insbesondere dort, wo öffentliche Förderungen bestehen, muss eine Auflage zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum bestehen.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: teilhabe@paritaet.org
Weltweit leben 700 Millionen Menschen in extremer Armut. 300 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Gleichzeitig ist die Lücke zwischen dem globalen Bedarf an humanitärer Hilfe und den verfügbaren Mitteln heute größer denn je. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, braucht es eine inhaltliche und finanzielle Verstetigung des Engagements Deutschlands im Bereich der Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
Vorschlag: Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ausbauen
Die Bundesregierung muss sich international dafür einsetzen, die Ursachen für Armut zu bekämpfen sowie Bestrebungen zum Schuldenerlass für Länder im Globalen Süden und die Demokratisierung des globalen Finanzsystems voranzutreiben. Zudem brauchen die Erstaufnahmeländer außerhalb Europas bei der Versorgung Schutzsuchender mehr Unterstützung.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: pi-info@paritaet.org
Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Gesamtzuständigkeit für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ab 2028 gelten soll. Voraussetzung ist ein Bundesgesetz, welches die Gesamtzuständigkeit des SGB VIII regelt. Der Ansatz eines inklusiven SGB VIII wird mittlerweile von allen Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe als fachlich richtig und notwendig eingeschätzt.
Vorschlag: Beim Inklusiven SGB VIII aus BTHG-Erfahrungen lernen
Bei der Umsetzung des Ansatzes inklusives SGB VIII ist aus den Erfahrungen des Bundesteilhabegesetzes zu lernen. Seine Webfehler sollten nicht wiederholt werden. Das heißt u. a., dass die Kosten, die die Herstellung der Gesamtzuständigkeit und die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII verursachen, anzuerkennen sind und der Bund sich an den entstehenden Kosten beteiligt.
Vorschlag: Kinder vor Missbrauch schützen – UBSKM-Gesetz verabschieden
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) soll der Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessert und die Aufarbeitung vergangener struktureller Kindesmissbräuche gesichert werden. Dieses Gesetz hat die ersten Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen und wurde bisher von einer breiten Mehrheit im Bundestag fraktionsübergreifend begrüßt. Der verbesserte Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch darf nicht durch das Diskontinuitätsprinzip ausgebremst werden. Vielmehr sollte das Gesetz zeitnah verabschiedet werden.
Kontakt für Austausch und Nachfrage: jugendhilfe@paritaet.org
Fachkräftemangel, steigende Arbeitsbelastung und Einschränkungen der Betreuungsangebote setzen die Kindertagesbetreuung unter Druck. Allein der Fachkräftemangel trägt dazu bei, dass aktuell 490.000 genehmigte Plätze in Kitas nicht in Anspruch genommen werden. In der Situation gelingt es immer weniger, auf die Bedarfe der Kinder angemessen einzugehen, was sich auch in sprachlichen Defiziten, vermehrten Verhaltensauffälligkeiten und erkennbaren Lern- und Leistungsdefiziten in Grundschulen bemerkbar macht. Das aktuelle System wird vielfach weder den Bedürfnissen der Kinder noch der Eltern oder der Fachkräfte gerecht. Gleichzeitig besteht in den ostdeutschen Ländern durch den demographischen Wandel die Chance, die deutlich schlechteren Fachkraft-Kind-Schlüssel wenigstens an das Niveau des bundesweiten Durchschnitts anzupassen.
Vorschlag: Dynamische Kostenbeteiligung des Bundes
Der Bund hat den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach der Vollendung des ersten Lebensjahres eingeführt, aber nie die Zusage konsequent umgesetzt, sich angemessen an den ausbaubedingten Kosten zu beteiligen. Um seinen eigenen Anspruch zur Wirksamkeit zu verhelfen, sollte der Bund durch einen dauerhaften und dynamischen Beitrag daran mitwirken, dass Familien bundesweit bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen können.
Vorschlag: Benachteiligungen frühzeitig und gezielt abbauen
Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Bildungschancen von Kindern aus. Gleichzeitig haben Kitas mit vielen sozioökonomisch benachteiligten Kindern deutlich schlechtere Rahmenbedingungen als vergleichbare Einrichtungen mit weniger benachteiligten Kindern. Der Bund ist gefragt, sich für gerechte Startchancen schon in den Kitas zu engagieren. Dabei ist auch die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderung zu verbessern.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: kifa@paritaet.org
Die Gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Leistungen hat nicht nur eine entscheidende Funktion für die Lebensstandardsicherung im Alter, sondern auch für die Finanzierung von Rehabilitation und die Versorgung von Hinterbliebenen. Sie hat damit eine dreifache, tragende Rolle im deutschen Sozialsystem und verfügt über eine riesige Verankerung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie gewährleistet, was private Alterssicherungsprodukte nicht in vergleichbarer Form zu leisten vermögen: Solidarität generationenübergreifend und effizient zu organisieren. Anders als bei gewerblichen Vorsorgeprodukten, in denen Renditeversprechen regelmäßig den hohen Verwaltungskostenanteilen zum Opfer fallen, ist der Verwaltungskostenanteil an den Ausgaben der Rentenversicherung marginal.
Vorschlag: Einführung einer Erwerbstätigenversicherung
Trotz vergleichbarer Tätigkeiten liegen die Alterssicherungsansprüche in den verschiedenen Alterssicherungssystemen weit auseinander. Eine selbstständige Lehrkraft, eine sozialversicherte, angestellte Lehrkraft und eine verbeamtete Lehrkraft erreichen im Ruhestand nicht annähernd vergleichbare Einkommen. Das ist auf Dauer ebenso wenig zu begründen wie die Befreiung besonders leistungsfähiger Erwerbstätiger von der Rentenversicherungspflicht. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle arbeitenden Menschen einzahlen, beseitigt diese Ungerechtigkeiten und führt zu einem stabileren, leistungsfähigeren Alterssicherungssystem.
Vorschlag: Abschaffung der Mini-Jobs
Noch immer bieten Mini-Jobs die Möglichkeit, ohne anteilige Beiträge zu arbeiten. Viele Menschen, insbesondere Frauen, erwerben deshalb trotz ihrer Arbeit zu geringe Ansprüche. Sie zahlen den Preis für vorgeblich niedrige Abgaben. Solche Beschäftigungsformen passen nicht in ein solidarisches Alterssicherungssystem. Der Paritätische schlägt vor sie bis auf wenige und eng begrenzte Ausnahmen abzuschaffen.
Vorschlag: Stärkung der solidarischen Elemente in der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung stellt eine weitgehende Äquivalenz von Beiträgen und Ansprüchen her. Das führt zu neuen Ungerechtigkeiten: Versicherte mit körperlich fordernden, aber schlecht bezahlten Tätigkeiten sterben häufig früher und beziehen so geringere Renten über einen kürzeren Zeitraum, während gut verdienende Versicherte in körperlich weniger fordernden Tätigkeiten höhere Renten über längere Zeiträume beziehen. Der Paritätische schlägt deshalb eine „gedehnte Äquivalenz“ vor: die Rentenansprüche von Menschen mit niedrigen Renten trotz langer Erwerbstätigkeit sollen aufgewertet und durch eine Mindestrente armutsfest gestaltet werden. Gleichzeitig sollen Ansprüche von besonders leistungsfähigen Versicherten mit hohen Einkommen ab einer Einkommensgrenze degressiv verringert werden. Die solidarischen Elemente in der Rentenversicherung werden so gestärkt.
Kontakt für Austausch und Nachfrage: hgf@paritaet.org
Vorschlag: Faire Asylverfahren – eine Lehre aus der Geschichte
Die europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zum individuellen Recht auf Asyl sind eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln europäischer Geschichte. Diese Verpflichtungen ernst zu nehmen, bedeutet nationale Asylverfahren rechtstaatlich auszu-gestalten, Vulnerabilitäten zu identifizieren, Grenzverfahren auf ein Mindestmaß zu reduzieren und sicherzustellen, dass Schutzsuchende nicht inhaftiert werden. Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder die Abschaffung des subsidiären Schutzes hingegen gefährden diesen Schutz. Bei der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in deutsches Recht ist darauf zu achten, dass besonders vulnerable Gruppen, wie Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Trau-matisierte, ihre besonderen Schutzrechte wahrnehmen können.
Vorschlag: Sichere Fluchtwege – eine Alternative zum Geschäft mit der Flucht
Zu einer humanitären Aufnahmepolitik gehören sichere Fluchtwege. Sie ermöglichen, dass auch vulnerable Menschengruppen fliehen können. Wer das Geschäft mit illegalisierten Fluchtwegen begrenzen will, muss sichere Zugangswege für Schutzsuchende stärken. Hierzu gehört, humanitäre Visa, Aufnahmeprogramme und das Resettlement-Programm auszubauen als auch Push-Backs zu vermeiden. Deutschland steht im Wort gegenüber afghanischen Bürger:innen, die von den Taliban bedroht sind. Die Be-endigung des Aufnahmeprogramms Afghanistan wäre der Bruch eines Versprechens.
Vorschlag: Prekäre Aufenthalte als Integrationshemmnis
Wer nicht weiß, ob er morgen schon abgeschoben wird, lernt schwerer die deutsche Sprache und kann sich kaum in die Gesellschaft einbringen, die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung ist in solch einer Situation faktisch unmöglich. Die Ausweitung prekärer Aufenthalte ist also ein echtes Integrationshemmnis. Die Ausweitung von Bleibeperspektiven u. a. durch eine Entfristung des Chancen-Aufenthaltsrechts und die Abschaffung des Vorduldungsjahrs in § 25a AufenthG hingegen erleichtert Integration.
Vorschlag: Arbeitsmarktintegration von Anfang an
Arbeitsverbote halten Schutzsuchende in Abhängigkeit von Sozialleistungen, deshalb gehören sie abgeschafft. Hilfreich für die Arbeitsmarktintegration ist hingegen der gleichberechtigte Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten zu Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III. Alle sollten zudem unabhängig von Aufent-haltsstatus oder Herkunft einen Zugang zu den regulären Sozialgesetzbüchern haben. Sog. “Ausländerklauseln” in den Sozialgesetzbüchern, die den diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen wie Kindergeld oder BAföG verhindern, sollten gestrichen werden. Damit der Zugang zu Sozialleistungen nicht an der Sprachbarriere scheitert, müs-sen Dolmetscherdienste verlässlich angeboten werden. Bei der Umsetzung des Job-Turbos werben wir für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und eine auskömmli-che Finanzierung von berufsbegleitenden Sprachkursen.
Vorschlag: Familiennachzug erleichtern
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Deshalb treten wir ein für ein beschleunigtes Visaverfahren für den Familiennach-zug, die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit GFK-Flüchtlingen sowie für die Ermöglichung des Geschwisternachzugs. Die §§ 27 ff und § 36a AufenthG sind anzupassen, Visastellen besser auszustatten, Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Der Deutsch-Sprachnachweis vor Einreise muss für alle Ehepartner:innen und Kinder entfallen, nicht nur für Fachkräfte – das Recht auf Familienleben ist kein Privileg.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: asylpolitik@paritaet.org
Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme und deren Lösung – mithilfe der Unterstützung von Gleichbetroffenen – selbst in die Hand zu nehmen, und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Lösungen zu finden. Die Selbsthilfe wird deshalb als wichtige Säule im deutschen Gesundheitssystem wahrgenommen. In Deutschland engagieren sich in der Selbsthilfe etwa 3,5 Millionen Menschen, sie werden unterstützt von Selbsthilfeorganisationen. Das Engagement der Selbsthilfeaktiven wird finanziell durch die Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert. Leider sind die Mittel zu knapp und die Förderung gestaltet sich sehr bürokratisch. Für Engagierte in der sozialen Selbsthilfe, die nur mittelbar einen Bezug zur gesundheitlichen Selbsthilfe hat, gibt es keine gesetzliche Finanzierungsgrundlage.
Vorschlag: Finanzielle Förderung der Selbsthilfe vereinfachen
Die Förderung durch die Krankenkassen muss erhöht und der Antragsprozess vereinfacht werden. Insbesondere die jährliche Beantragung der Pauschalförderung ist unnötig, da sie stets die gleichen Basisaufgaben abdeckt. Dieser bürokratische Aufwand belastet Selbsthilfeaktive zusätzlich. Zudem fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung sozialer Selbsthilfe. Eine nachhaltige Unterstützung ist hier dringend erforderlich, um das Engagement in diesem Bereich langfristig zu sichern.
Vorschlag: Selbsthilfe in die Curricula der Gesundheitsberufe integrieren
Das Angebot, die Arbeit und das Wesen der Selbsthilfe sollte in die Ausbildung von Gesundheitsberufen integriert werden. So können Fachkräfte Betroffene frühzeitig und gezielt auf diese wichtige Unterstützungsmöglichkeit hinweisen.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: selbsthilfe@paritaet.org
Die Folgen des Klimawandels treffen schon heute die verletzbarsten Gruppen besonders. So ist die Gesundheit von Kindern, alten und pflegebedürftigen Menschen besonders durch Extremtemperaturen gefährdet. Je ärmer ein Mensch ist, desto geringer sind seine Möglichkeiten sich vor den Folgen zu schützen. Die Art, wie Obdachlose Extremtemperaturen ausgeliefert sind, veranschaulicht dies besonders drastisch.
Die globale Erwärmung droht einen Punkt zu erreichen, an dem der Klimawandel in einen Klimakollaps umkippt. Soziale Verunsicherung ist zwar keine Entschuldigung für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, dennoch befördert sie diese. Sowohl im Sozialen wie bei der Klimaerhitzung drohen also Kipppunkte, die unbedingt zu vermeiden sind. Hinzukommt, dass soziale Verunsicherung mobilisiert wird, um notwendige Kli-maschutzmaßnahmen auszubremsen. Insofern müssen Fragen des sozialen Schutzes und des Klimaschutzes konzeptionell verzahnt werden.
Vorschlag: Klimaschutz und Klimaanpassung in Einrichtungen ermöglichen
Klimaschutz und Klimaanpassung stellen soziale Einrichtungen und Dienste vor große Herausforderungen. Förderprogramme für energetische Sanierung der über 100.000 Gebäude im Bestand der Wohlfahrt, die Umstellung der Fahrzeugflotten, die Regelfinanzierung von klimagesunder Verpflegung und nachhaltiger Beschaffung sind elementar, um Klimaschutz und Klimaanpassung in den Einrichtungen voranzubringen. Zusätzlich braucht es dafür geschultes Personal.
Vorschlag: Allen ein klimaneutrales Leben ermöglichen
Steigende CO2-Preise sollen ein Anreiz sein, auf klimaschonende Produkte und Technologien umzusteigen. Doch vielen Haushalten und sozialen Organisationen fehlen die Mittel für diese Investitionen. Ihnen droht, in einer immer teurer werdenden fossilen Lebens- und Wirtschaftsweise zurückgelassen zu werden. Um die Gefahren eines fossilen Lock-ins abzuwenden, sollten Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel gezielt für die Förderung des Umstiegs auf ein klimaneutrales Leben genutzt werden, prioritär in öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Infrastrukturen.
Vorschlag: Klimagesunde Ernährung befördern, Ernährungsarmut vermeiden
Ernährungsrisiken stehen an 4. Stelle der Risikofaktoren für Todesfälle. Das Ernährungssystem verursacht ein Drittel der Treibhausgasemissionen. Regionale Versorgungsstrukturen sowie die Umstellung und Refinanzierung der Gemeinschaftsverpflegung mindestens auf DGE-Standards (Gesellschaft für Ernährung) befördern klimagesunde Ernährung. Um Ernährungsarmut entgegenzuwirken, ist es wichtig, arme Familien z. B. durch erleichterte Zugänge zum Bildungs- und Teilhabepaket zu entlasten.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: klimaschutz@paritaet.org
Vorschlag: Die Armutslücke schließen, armutsfeste Regelbedarfe einführen
Die aktuellen Regeln zur Berechnung des Existenzminimums, aus dem sich die Sozialleistungen für Millionen Menschen ableiten, rechnen die Regelbedarfe gezielt klein. Infolgedessen wächst die Armutslücke, also der Abstand von Regelbedarf zur Armutsrisikogrenze von 204 € im Jahr 2015 auf 317 € im Jahr 2023 pro Monat.
Vorschlag: Verzicht auf willkürliche Abschläge bei EVS
Die Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) bildet die Grundlage für die Regelbedarfsberechnung. Willkürliche Abschläge kürzen die rein statistischen Größen. Demnach steht Armen z. B. kein Futter für Haustiere, kein Essen außer Haus und seien es Pommes im Schwimmbad oder die Tasse Kaffee beim Treffen mit Freunden, kein Grabschmuck, kein Weihnachtsbaum, kein Familienurlaub und sei es ein Camping-Urlaub zu. Von diesen Abschlägen ist bei der Regelbedarfsermittlung abzusehen.
Vorschlag: Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
Leider treten bei Sozialleistungsbescheiden immer wieder Fehler auf. Nur geht es bei diesen Leistungen um das Mindeste, was ein Mensch braucht. Zu Unrecht verweigerte Sozialleistungen stürzen Menschen in Schuldenspiralen. Um dies zu verhindern, muss Widersprüchen gegen Sanktionen eine aufschiebende Wirkung eingeräumt werden. Bis zur Bearbeitung des Widerspruchs darf die Leistungskürzung nicht greifen. Dies erhöht die Rechtssicherheit beim Existenzminimum.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: sozialpolitik@paritaet.org
Die bis heute gültige Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Ange-botsreduzierung sowie auf Strafverfolgung. Mit dem Cannabisgesetz erfolgte hingegen eine erste Abkehr von der Repressionspolitik. Dieser neue Weg muss fortgesetzt wer-den, auch um abhängigkeitskranken Menschen Hilfen statt Strafen anzubieten. Aktuell erreicht Deutschland nur die Hälfte der opioid-abhängigen Menschen – während an-dere europäische Länder 80 bis 85 Prozent erreichen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, braucht es 53.000 zusätzliche Behandlungsplätze. Neben dem Verbot ille-galisierter Drogen „leistet“ sich Deutschland einen unregulierten Markt für legale Suchtmittel. Allein die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums belaufen sich auf 57 Milliarden Euro. Jährlich sterben 180.000 Menschen an den Folgen von Alkohol, Tabak und Drogen. Zur Reduzierung der Suchtprobleme ist eine neue, ge-sundheits- und wirkungsorientierte Nationale Drogen- und Suchtstrategie für Präven-tion, Beratung und Behandlung jenseits von Repression und Verboten notwendig.
Vorschlag: Suchtberatung absichern
Drei Viertel der öffentlich finanzierten Suchberatungsstellen können nach einer aktuellen Umfrage der Hauptstelle für Suchtfragen nicht mehr kostendeckend arbeiten, was bereits zu Schließungen und reduzierten Angeboten geführt hat. Da Suchtberatung eine freiwillige Leistung ist, hängt ihre Finanzierung von der Haushaltslage der Kommunen ab. Die öffentliche Finanzierung stagniert seit Jahren bei immer höheren Kosten und mehr Beratungsbedarf. Um Suchtberatung dauerhaft sicherzustellen, muss sie gesetzlich verankert und finanziell abgesichert werden. Durch die Anhebung von Verbrauchssteuern auf Suchtmittel oder zweckgebundene Abgaben könnten Mehreinahmen generiert werden, die in einen Suchthilfe- und Präventionsfonds fließen.
Vorschlag: Werbeverbot für Suchtmittel
Preisregulation und Einschränkung der Verfügbarkeit könnten die Prävention befördern. Dazu gehört auch ein umfassendes Werbeverbot für Alkohol, Zigaretten und andere legale Suchtmittel.
Vorschlag: Koordinierungsrat für Einführung von Drogenkonsumräumen
Drogenkonsumräume und Drug-Checking helfen, Drogennotfälle und Todesfälle zu verhindern. Der Bund hat hierfür die ersten gesetzlichen Rahmenbedingungen ge-schaffen, doch in vielen Bundesländern wird der Ausbau blockiert. Um die flächendeckende Umsetzung sicherzustellen, sollte ein nationaler Koordinierungsrat eingerichtet werden, in dem Bund, Ländern und Kommunen die Umsetzungsfragen klären.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: juvo@paritaet.org
In der Pflege spitzt sich der Versorgungsnotstand zu. Immer mehr Pflegeplätze in Pflegeheimen werden stillgelegt und immer mehr Aufträge müssen von ambulanten Pflegediensten abgelehnt werden. Pflegebedürftige Menschen und die ihnen Nahestehenden finden aufgrund des Personalmangels kaum noch Angebote. Die steigende Versorgungsunsicherheit geht einher mit steigenden Eigenanteilen, überbordender Bürokratie, drohenden Insolvenzen und großen Finanzierungsproblemen der Pflegeversicherung.
Vorschlag: Pflege 2040 – eine 15-Jahres-Offensive für nachhaltige Versorgung
Um die Pflege zukunftssicher aufzustellen, braucht es eine langfristige Roadmap in Form einer 15-Jahres-Offensive (Pflege 2040). Diese muss in einem Gesamtkonzept die Frage behandeln, wie wir als Gesellschaft einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen begegnen und zentrale Themen wie Ausbildung, Personalbedarfsmessung und Arbeitsbedingungen aufgreifen. Zudem sind die Stärkung pflegender Angehöriger, verbindliche kommunale Altenhilfe, eine Entbürokratisierungsstrategie sowie Maßnahmen zur Absicherung der Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen entscheidend für ein nachhaltiges und demografiefestes Konzept.
Vorschlag: Pflegevollversicherung
Pflegebedürftige brauchen eine echte Entlastung durch die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in Form einer Pflegevollversicherung, stationär wie auch ambulant. Zentrale kostensteigernde Maßnahmen, wie Verbesserungen beim Personal und den Arbeitsbedingungen, dürfen nicht weiter allein auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen werden. Der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer einheitlichen solidarischen Bürger:innenversicherung kann die Finanzierung der Pflegeversicherung angesichts steigender Ausgaben sichern.
Vorschlag: Digitalisierung von Pflege, Eingliederungshilfe und Selbsthilfe
Die Digitalisierung bietet erhebliche Potenziale, um Zeit und Ressourcen effizienter zu nutzen. Der Übergang zu digitalen Prozessen bedeutet jedoch zunächst einen Mehraufwand. Um diese Transformation erfolgreich zu gestalten, sind umfassendes Changemanagement und kompetente Ansprechpartner:innen notwendig. Zudem bedarf es personeller und finanzieller Ressourcen, um digitale Lösungen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Eine gesicherte Finanzierung ist daher entscheidend. Selbsthilfeangebote sollten an die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens angebunden werden. Dadurch können Interessierte diagnosespezifische Informationen über Selbsthilfeangebote in ihrer Nähe direkt in ihrer elektronischen Patientenakte finden.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: altenhilfe@paritaet.org
Vorschlag: Gute Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen
Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen wesentlich. Hier ist es wichtig, klare Regelungen zu haben, die in Absprache mit den Wohlfahrtsverbänden verbessert werden können. Zu nennen sind hier die Klarstellung zu Kooperationen von gemeinnützigen Organisationen, die Einführung einer Business Judgement Rule und der Bürokratieabbau. Die BAG FW und das Bündnis für Gemeinnützigkeit haben dazu eine gemeinsame rechtspolitische Forderungsliste erstellt. Diese guten Rahmenbedingungen sind auch für das Organisationsrecht sicherzustellen, v. a. im Vereinsrecht, welches weitgehend in der ehrenamtlichen Arbeit dominant ist. Hier sind insbesondere weitere Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vorstände einzuführen.
Vorschlag: Entbürokratisierung im Zuwendungsrecht
Das Zuwendungsrecht ist sehr formal geprägt und für viele Träger mit aufwändigen Vorgängen verbunden. Das Zuwendungsrecht ist zu vereinfachen und bürokratieärmer zu gestalten.
Vorschlag: Schutzlücken des AGG schließen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entspricht nicht mehr den heuti-gen gesellschaftlichen Herausforderungen und weist im internationalen Vergleich ei-nen schwachen Diskriminierungsschutz auf. Viele Diskriminierungsformen, wie bei-spielsweise aufgrund der sozialen Herkunft oder des sozialen Status, werden aktuell nicht ausreichend abgedeckt. Diese bestehenden Schutzlücken sind zu schließen. Der Rechtsschutz für Betroffene ist u. a. durch längere Fristen zur Geltendmachung von entsprechenden Ansprüchen zu verbessern.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: organisationsrecht@paritaet.org
Mieten beanspruchen einen immer größeren Teil der Einkommen. Wohen macht arm. Armut steigt allein deshalb, weil die Wohnkosten einen höheren Anteil des Einkommens vereinnahmen. Um das Grundrecht auf Wohnen zu verwirklichen, braucht es mehr staatliche Unterstützung. Dazu zählen Investitionen in die Objektförderung (Wohngemeinnützigkeit, sozialer Wohnungsbau, Entfristung von Sozialbindungen). Zudem ist der Mieter:innenschutz zu stärken.
Vorschlag: Soziales Gewerbemietrecht für gemeinnützige Träger
Zur Sicherung sozialer Infrastruktur ist das Gewerbemietrecht für gemeinnützige Träger zu stärken, öffentliche Grundstücke sind primär für soziale Nutzung bereitzustellen. In Förderrichtlinien ist klarzustellen, dass auch Trägerwohnen förderfähig im Bereich sozialer Wohnungsbau ist. Der Milieuschutz ist auf den Schutz sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen auszuweiten. Um Mieten zu begrenzen, ist ein Gewerbemietspiegel als Orientierungsrahmen über zulässige Mieten zu entwickeln.
Vorschlag: Mietendeckel ermöglichen und Mietpreisbremse schärfen
Um Mieterhaushalte nicht finanziell zu überfordern, ist im Bund die Möglichkeit einzuführen, dass in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen stärker begrenzt werden können – differenziert nach Wohnungsmärkten für sechs Jahre. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten, entfristet werden und bedarf einer Nachschärfung, insbesondere ihre Schlupflöcher bei Kurzzeitvermietung und bei möbliertem Wohnraum müssen abgeschafft werden.
Vorschlag: Mietwohnungen sozial gerecht sanieren
Das Drittelmodell, die Verteilung der Kosten energetischer Sanierungen auf Vermieter, Mieter und öffentliche Hand, ist geeignet, soziale und ökologische Ziele bei der dringenden Gebäudesanierung von Mietwohnungen zu vereinbaren. Dazu gehört die Modernisierungsumlage auf drei Prozent abzusenken (Warmmietenneutralität). Die öffentliche Förderung für energetische Sanierungen ist zu erhöhen und mit einer eindeutigen Klimalenkungswirkung zu versehen. Die öffentliche Förderung ist nach sozialen Aspekten zu staffeln und dabei auch soziale Einrichtungen gezielt zu adressieren.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: wohnen@paritaet.org
Stimmungsmache gegen Geflüchtete und Migrant:innen verschärft den Alltagsrassismus, der im Alltag von Kindern, Frauen und Männern wiederum viel Leid verursacht. Außerdem schreckt dies Fach- und Arbeitskräfte ab und macht den Wirtschaftsstandort unattraktiver. Auch deshalb steht demokratische Politik in der Verantwortung, zum Zusammenhalt in der Einwandergesellschaft beizutragen und alles zu unterlassen, was die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befeuert.
Vorschlag: Aufnahme- und Integrationsstrukturen stärken
Verschiedene Angebote der Freien Wohlfahrtspflege leisten einen essenziellen Beitrag für gelungene Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und stärken somit den so-zialen Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft. Hierzu zählen Sprach- und Integrationskursen genauso wie die Arbeit der Bundesprogramme Asylverfahrensberatung (AVB), die Psychosozialen Zentren (PSZ), die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD). Es gilt, diese Strukturen durch umsetzbare Förderbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung zu stärken. Die Asyl- und Migrationssozialarbeit ist nachhaltig zu finanzieren.
Vorschlag: Rassismus und Rechtsextremismus effektiv bekämpfen
Um Rassismus und Rechtsextremismus effektiv zu bekämpfen, benötigt der Bund eine langfristige Strategie mit gesicherter Finanzierung. Programme wie Demokratie leben! sollten ausgebaut und durch klare Wirkungsziele gestärkt werden. Die bessere Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle sowie verbindliche Maßnahmen gegen Racial Profiling sind notwendig. In Arbeitswelt, Gesundheitswesen und Wohnungsmarkt müssen Antirassismus-Richtlinien fest verankert und kontrolliert werden.
Kontakt für Austausch und Nachfragen: almik@paritaet.org
1. Juni 2024: Arsch huh für Demokratie | Deutzer Werft
Am 1. Juni 2024 fand in Köln eine Demonstration unter dem Motto „Arsch huh für Demokratie - Rechtsextremismus stoppen“ statt. Diese Veranstaltung, organisiert von einem breiten Bündnis, zu dem auch der Paritätische Gesamtverband gehört, zog über 10.000 Menschen zur Deutzer Werft. Die Demonstration war Teil einer größeren Kampagne, die darauf abzielt, vor den Europawahlen und den Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern ein starkes Zeichen gegen den Aufstieg rechtsextremer Parteien zu setzen. Besonders im Fokus standen dabei die Mobilisierung von Erstwählerinnen und Erstwählern sowie die Förderung der Wahlbeteiligung für demokratische Parteien.
Die Kundgebung in Köln war ein friedliches Zusammenkommen von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Hintergründe, die gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus eintraten. Mit Plakaten und Redebeiträgen von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Organisationen und Initiativen wurde die Botschaft unmissverständlich klar: Rechtsextremismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Die Veranstaltung in Köln war nicht die einzige Aktion des Bündnisses. In den kommenden Tagen und Wochen sind weitere Demonstrationen und Informationsveranstaltungen geplant, um die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an den Wahlen am 9. Juni zu ermutigen und über die Gefahren des Rechtsextremismus aufzuklären. Weitere Informationen zu den geplanten Aktionen und zur Kampagne „Rechtsextremismus stoppen“ finden Sie auf der offiziellen Website: rechtsextremismus-stoppen.de.
Ein starkes Zeichen setzen
Neben dem Paritätischen Gesamtverband gehören dem Bündnis folgende Organisationen an: Campact, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Fridays for Future, Greenpeace, die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, Mehr Demokratie, PRO ASYL, WWF Deutschland und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Zudem gibt es viele Unterstützer und Unterstützerinnen und lokale Bündnisse vor Ort. Gemeinsam stehen die Organisationen ein für eine demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft, für Frieden und Freiheit, Vielfalt und Menschenrechte, die Wahrung der Menschenwürde, wirtschaftliche Sicherheit und soziale Gerechtigkeit. Mit den Demonstrationen in neun großen Städten sowie in vielen kleineren Städten im ganzen Land will das Bündnis die Menschen dazu aufrufen, ein starkes Zeichen gegen Rassismus und rechte Extremisten und Extremistinnen zu setzen und wählen zu gehen.
Selbst eine Demo organisieren?
Das Bündnis unterstützt Menschen, die bei sich vor Ort selbst eine Demonstration oder Aktion organisieren wollen. Es bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Mobilisierung online und offline, Plakate, Share Pics für soziale Medien und Pressekontakte. Mehr Informationen dazu gibt es unter https://www.rechtsextremismus-stoppen.de/weitere-staedte/.
3. Mai 2024: Position des Paritätischen NRW Gegen Intoleranz und Ausgrenzung
Für eine Gesellschaft der Freiheit, Gleichheit und Vielfalt
Die wachsende Zustimmung zur Partei „Alternative für Deutschland" (AfD) erfüllt uns mit großer Besorgnis. Die AfD ist in verschiedenen politischen Gremien, einschließlich Landtagen, dem Bundestag und dem Europaparlament, vertreten. Berichte über geheime Treffen zwischen AfD-Politiker*innen und Neonazis, bei denen rassistische Pläne zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert wurden, entsetzen uns zutiefst. Angesichts des offensiven und aggressiven Auftretens rechtsextremer Gruppen, insbesondere der AfD als ihrem parlamentarischen Arm, sehen wir die Notwendigkeit, klar und deutlich Position zu beziehen.
Wir setzen uns mit Nachdruck für ein Leben in Vielfalt ein. Wir verteidigen die Menschenwürde und die Menschenrechte und stellen uns entschieden gegen menschenfeindliches Gedankengut, wie es in der AfD und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ propagiert wird.
Die Vorstellung, Millionen von Menschen aus rassistischen Motiven zu entrechten und zu deportieren, Menschen die von Armut betroffen sind und Menschen mit Behinderung auszugrenzen, Suchtkranke einzusperren und Lebensentwürfe zu unterdrücken, die nicht in das archaische Familien- und Geschlechterbild der Partei passen, widerspricht unseren grundlegenden Werten. Die AfD verfolgt zudem marktradikale Ideen, die wir ebenfalls strikt ablehnen.
Unsere soziale Arbeit basiert auf einer menschenrechtsorientierten Haltung, die jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit ablehnt. Wir fördern die Gleichheit und Würde jedes Einzelnen gemäß den Prinzipien des Grundgesetzes. Unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung oder Krankheit setzen wir uns für die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen ein und stehen für eine lebendige Demokratie sowie eine Kultur des wechselseitigen Respekts. Wir setzen uns vehement gegen die soziale Spaltung und Ideologien ein, die diese verschärfen. Unser Ziel ist eine solidarische Gesellschaft, in der alle Menschen gleiche Chancen erhalten und niemand aufgrund seiner sozialen oder wirtschaftlichen Situation benachteiligt wird.
Wir sind solidarisch mit unseren Mitarbeitenden, unseren Mitgliedsorganisationen und den Bürger*innen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind und die Auswirkungen rechtsextremer Politik besonders massiv erleben. Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, das von Respekt, Sicherheit und Zusammenhalt geprägt ist. Gemeinsam wollen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung vorgehen und für eine gerechte und inklusive Gesellschaft eintreten.
Der Paritätische NRW bekräftigt seine Ablehnung von Hetze, Ausgrenzung und Menschenverachtung. Wir stehen ein für Toleranz, Offenheit und Vielfalt. Wir betrachten es als unsere Pflicht, klar Stellung gegen jede Form von Unrecht zu beziehen und uns aktiv für eine inklusive und vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Der Paritätische NRW fordert daher ein Verbot der AfD.
Mit dieser Positionierung unterstreichen wir unseren festen Willen, die Grundwerte unserer Demokratie zu schützen und zu fördern, sowie aktiv gegen jede Form von Diskriminierung und Ideologien der Ungleichwertigkeit vorzugehen.
21. März 2024: Menschenkette für Demokratie und Menschenrechte am Mauritiussteinweg, Innenstadt
Am 21.03.2024 riefen die im Mauritiusviertel ansässigen Wohlfahrtsverbände in der Zeit von 11.45 bis 12.00 Uhr zu einer Menschenkette auf. Diese begann am Mauritiussteinweg in der Höhe der Geschäftsstelle des SkF e.V. Köln und führte entlang der Straßenbahnschienen der Linie 9 Richtung Zülpicher Platz.
Eine weitere Route führte von der Huhnsgasse Richtung Zülpicher Platz. Die Menschenkette aus cica 200 Personen setzte ein Zeichen für Demokratie und eine vielfältige und offene Gesellschaft.
Jetzt auf die Straße gehen!
Der Paritätische NRW solidarisiert sich mit Aktionen in ganz Nordrhein-Westfalen, die sich vor Ort für Demokratie und Vielfalt einsetzen und an denen sich bereits viele Mitgliedsorganisationen und Kreisgruppen des Verbandes beteiligen. Um diese demokratischen Werte gegen rechtspopulistische Propaganda zu verteidigen, gehen in NRW tausende Menschen auf die Straßen. Unter #ZusammenGegenRechts gibt es eine Übersicht über die in ganz Deutschland geplanten Demonstrationen.
Ausgewählte Handreichungen und Arbeitshilfen
Zu folgenden Themen gibt es Handreichungen im Kontext von Sozialer Arbeit und Rechtsextremismus/Verschwörungsglauben. Neben den Publikationen des Paritätischen Gesamtverbandes, die kostenfrei bezogen werden können, werden hier Handlungshilfen und Handreichungen von zahlreichen Anbietern thematisch geordnet vorgestellt:
Das Bündnis "Zusammen für Demokratie"
Unter dem Motto „Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle.“ hat der Paritätische Gesamtverband mit rund 50 anderen Organisationen ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. Gemeinsam wollen sie eine starke Allianz gegen Rechtsextremismus und für eine offene und vielfältige Gesellschaft bilden. In einem Statement machen die Bündnis-Partner und Partnerinnen deutlich: „Es geht uns alle an: Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“
Lokale Initiativen stärken und vernetzten
Neben dem Paritätischen Gesamtverband gehören dem Bündnis unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, andere Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände an. Sie wollen sich künftig gemeinsam mit vielfältigen Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einsetzen und lokale Initiativen stärken und vernetzen. Dabei arbeiten sie mit bestehenden Netzwerken und Bündnissen zusammen, insbesondere in den Bundesländern, in denen 2024 Kommunal- und Landtagswahlen stattfinden.
Praktische Unterstützung vor Ort
Die Bündnis-Partner*innen planen, lokale Initiativen ganz praktisch zu unterstützen. Sie bieten zum Beispiel an, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu begleiten und wenn notwendig auch die Mieten für Bühnen, Lautsprecher, Stände und Veranstaltungstechnik zu übernehmen oder kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Für Festivals und Konzerte, Straßenfeste und Paraden demokratischer Initiativen können zudem Künstler*innen vermittelt werden. Um das Engagement vor Ort zu stärken, bieten das Bündnis außerdem Flyer und Plakate, finanzielle Hilfen für Aktionen und dazu Aktionsideen mit Anleitungen und Druckvorlagen an. Außerdem vermittelt es bei Bedarf Beratung und Trainings, etwa zum Umgang mit Stammtischparolen oder rechten Bedrohungssituationen.
Vielfalt ohne Alternative
„Die AfD und andere Rechtsradikale planen nichts weniger als die Zerstörung der offenen und vielfältigen Gesellschaft. Das dürfen und werden wir nicht zulassen. Mit dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ stellen wir uns vor all diejenigen, die nach den völkisch-nationalistischen Vorstellungen der extremen Rechten nicht dazugehören sollen. Wir alle sind gefordert, unsere Demokratie jetzt zu verteidigen,” macht Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, deutlich. Der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen stehen seit jeher für eine demokratische, offene, vielfältige und tolerante Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren. Mit der Kampagne „Vielfalt ohne Alternative“ unterstützt er seit Jahren Akteur*innen der sozialen Arbeit bei Intervention und Prävention und wirkt der Verbreitung von Unwahrheiten und Hetze entgegen.
Rechtliche Hinweise für gemeinnützige Organisationen
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Handreichung mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen“ veröffentlicht.
Unvereinbarkeitsbeschluss
Menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen sowie Organisationen sind unvereinbar mit dem Paritätischen NRW.